Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von GolfFlow zwischen der P&A Development GmbH, Schloßstraße 8, 74388 Talheim (im Folgenden „wir“) und dem Kunden.
1.2 GolfFlow richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Vereine, in der Regel Golfclubs und Betreiber von Golfanlagen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir nicht. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher handelt.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Teil des Vertrags, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von GolfFlow und der Tarife auf golfflow.de ist kein bindendes Angebot.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden in Textform annehmen oder ihm den Zugang zum Admin-Portal bereitstellen, je nachdem, was zuerst geschieht.
3. Leistungen
3.1 GolfFlow ist eine Software, die wir als Dienst über das Internet bereitstellen. Zum Umfang gehören:
- Buchungsseiten für Angebote des Kunden, etwa Schnupperkurs, Platzreifekurs, Gutscheine und Mitgliedsantrag mit SEPA Mandat, unter einer Adresse von GolfFlow oder einer eigenen Adresse des Kunden
- Automatische Mails an Interessenten, Teilnehmer und Mitglieder im Namen des Kunden, etwa Bestätigungen, Erinnerungen und Folgemails
- Ein Admin-Portal für beliebig viele Personen aus dem Team des Kunden mit Kontakten, Terminen, Angeboten, Aufgaben und Auswertungen
- Die Anbindung von Zahlungsdiensten, über die Teilnehmer direkt an den Kunden zahlen
- Der Export der Daten des Kunden nach Ziffer 9
3.2 Den genauen Umfang beschreiben die Leistungsübersichten auf golfflow.de/funktionen und golfflow.de/preise in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Automatische Mails übergeben wir an unseren Dienstleister für den Mailversand. Ob eine Mail ankommt, hängt auch von Stellen ab, auf die wir keinen Einfluss haben, etwa von Spamfiltern und Postfächern der Empfänger. Scheitert die Zustellung dort, stehen wir dafür nicht ein.
3.4 Eine Anbindung an eine Clubsoftware wie PC CADDIE ist nicht Teil des Standardumfangs. Standard ist ein Export neuer Mitglieder als Datei. Weitere Anbindungen vereinbaren wir gesondert.
3.5 Vorlagen, die wir für Datenschutzhinweise, Einwilligungen und andere Texte der Buchungsseiten bereitstellen, sind Formulierungshilfen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Der Kunde prüft sie und passt sie an seine Verhältnisse an.
4. Einrichtung
4.1 Zur Einrichtung gehören das Anlegen der Angebote, Preise und Tarife des Kunden, das Anpassen der Buchungsseiten an sein Erscheinungsbild, die Übernahme bestehender Kontakte aus Dateien des Kunden, neue QR Codes und eine Einweisung des Teams. Die Links auf der Website des Kunden stellen wir um, wenn der Kunde uns dafür Zugang gibt, sonst unterstützen wir ihn dabei.
4.2 Der Kunde liefert die dafür nötigen Angaben, Texte, Bilder und Dateien und richtet die nötigen DNS Einträge ein. Fehlt diese Mitwirkung, verschieben sich davon abhängige Termine entsprechend.
5. Nutzung und Pflichten des Kunden
5.1 Wir räumen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, GolfFlow für die eigenen Zwecke seines Clubs zu nutzen. Zugänge kann er Personen aus seinem Team geben.
5.2 Der Kunde ist gegenüber Interessenten, Teilnehmern und Mitgliedern Anbieter seiner Angebote. Er sorgt für die Inhalte seiner Buchungsseiten und Mails, etwa Preise, Texte, Bilder, Teilnahmebedingungen, Datenschutzhinweise, Impressum und gesetzliche Pflichtangaben, und dafür, dass er diese Inhalte verwenden darf.
5.3 Der Kunde entscheidet, welche Mails mit welchem Inhalt verschickt werden. GolfFlow setzt die Regeln für werbliche Mails technisch um: Hinweis beim Buchen, Bestätigung per Double Opt in und Abmeldelink in jeder werblichen Mail. Für Kontakte, die der Kunde selbst anlegt oder aus Dateien übernimmt, stellt er sicher, dass er ihnen Mails schicken darf.
5.4 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt Zugänge nur Personen aus seinem Team und meldet uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
5.5 Der Kunde nutzt GolfFlow nicht für rechtswidrige Inhalte, greift die Systeme nicht an und umgeht keine Schutzmaßnahmen.
5.6 Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten aus dieser Ziffer 5 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Wir informieren den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
5.7 Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass Inhalte des Kunden Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, oder gefährdet eine Nutzung die Sicherheit von GolfFlow, dürfen wir betroffene Inhalte oder Zugänge vorübergehend sperren, soweit das erforderlich ist. Wir informieren den Kunden unverzüglich und heben die Sperre auf, sobald der Grund entfällt.
6. Zahlungen von Teilnehmern
6.1 Kursgebühren und Gutscheine zahlen Teilnehmer direkt an den Kunden: über ein eigenes Konto des Kunden bei Mollie oder PayPal, per SEPA Lastschrift, die der Kunde selbst einzieht, oder vor Ort. Das Geld fließt nicht über uns. Wir nehmen keine Zahlungen für den Kunden entgegen.
6.2 Vertragspartner der Teilnehmer ist allein der Kunde. Wir sind nicht Partei der Verträge zwischen dem Kunden und seinen Teilnehmern oder Mitgliedern und nicht für deren Erfüllung verantwortlich. Erstattungen, Absagen und Rücktritte regelt der Kunde mit ihnen.
6.3 Für sein Konto bei einem Zahlungsdienst schließt der Kunde einen eigenen Vertrag mit dem Zahlungsdienst. Gebühren des Zahlungsdienstes trägt der Kunde. Für die Leistungen des Zahlungsdienstes sind wir nicht verantwortlich, für die Anbindung in GolfFlow schon.
6.4 Bei SEPA Lastschrift sammelt GolfFlow nur das Mandat ein und übergibt die Angaben an den Kunden. Den Einzug macht der Kunde. Die IBAN löschen wir nach der Übergabe.
7. Tarife, Preise und Abrechnung
7.1 Es gelten die Tarife zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses:
| Tarif | Monatlich | Einrichtung | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Flexibel | 599 € | 999 € einmalig | monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit |
| Zwei Saisons | 499 € | inklusive | 24 Monate |
7.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Die Preise gelten je Club. Mehrere Plätze auf einer Anlage kosten nichts extra. Betreibt ein Kunde mehrere eigenständige Clubs mit eigenem Auftritt, bucht jeder Club einen eigenen Tarif.
7.4 Die Einrichtung im Tarif Flexibel stellen wir einmalig mit der ersten Rechnung in Rechnung. Im Tarif Zwei Saisons ist sie im Monatspreis enthalten.
7.5 Der Monatspreis ist ab der Freischaltung (Ziffer 8.1) geschuldet. Wir rechnen je Vertragsmonat im Voraus ab, per Rechnung oder per SEPA Lastschrift.
7.6 Rechnungen sind ohne Abzug zu dem auf der Rechnung genannten Termin fällig, ohne Angabe eines Termins mit Zugang der Rechnung.
7.7 Zahlt der Kunde per SEPA Lastschrift, erteilt er uns dafür ein Mandat. Betrag und Termin des Einzugs teilen wir vorher mit. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
7.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus diesem Vertrag, insbesondere wegen Mängeln.
7.9 Änderungen der Preise eines bestehenden Vertrags bieten wir dem Kunden in Textform an. Sie gelten nur, wenn der Kunde zustimmt. Das Recht beider Seiten zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 8 bleibt unberührt.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung. Freischaltung ist der Tag, an dem wir dem Kunden den Zugang zum Admin-Portal bereitstellen und ihm das in Textform mitteilen. Ein Vertragsmonat beginnt mit der Freischaltung und danach jeweils am gleichen Tag der folgenden Monate.
8.2 Im Tarif Flexibel läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende eines Vertragsmonats kündigen.
8.3 Im Tarif Zwei Saisons läuft der Vertrag fest 24 Monate ab Freischaltung. Während dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen. Danach läuft der Vertrag zum bisherigen Monatspreis auf unbestimmte Zeit weiter, und beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende eines Vertragsmonats kündigen.
8.4 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 Kündigungen bedürfen der Textform, eine Mail genügt.
8.6 Mit dem Ende des Vertrags enden der Zugang zum Admin-Portal und die Buchungsseiten, geplante Mails werden nicht mehr verschickt. Der Kunde informiert Teilnehmer bereits gebuchter Termine selbst und sichert seine Daten rechtzeitig über den Export nach Ziffer 9.4.
9. Daten des Kunden
9.1 Inhalte und Daten, die der Kunde in GolfFlow einstellt oder die über seine Buchungsseiten entstehen, gehören dem Kunden. Wir erhalten daran nur die Rechte, die wir brauchen, um die vereinbarte Leistung zu erbringen.
9.2 Für personenbezogene Daten ist der Kunde Verantwortlicher, wir verarbeiten sie in seinem Auftrag. Dafür schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen Bedingungen in Fragen des Datenschutzes vor.
9.3 Wir nutzen die Daten des Kunden nur, um die vereinbarte Leistung zu erbringen. Wir nutzen sie nicht für eigene Zwecke, geben sie nicht an andere Kunden weiter und verkaufen sie nicht. Die Daten verschiedener Clubs sind voneinander getrennt.
9.4 Während der Laufzeit können Personen mit der Rolle Inhaber oder Vorstand alle Daten des Kunden jederzeit im Admin-Portal als CSV Dateien herunterladen: Kontakte, Einwilligungen, Angebote, Termine, Buchungen, Teilnehmer, Zahlungen, SEPA Mandate, Verlauf der Kontakte, gesendete Mails, Aufgaben und Gutscheine. Von IBANs enthält der Export nur die letzten vier Stellen, weil wir vollständige IBANs nach der Übergabe an den Kunden löschen. Daten, die dieser Export nicht enthält, etwa Mitgliedsanträge oder Texte und Bilder der Buchungsseiten und Mails, stellen wir auf Wunsch zusätzlich in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
9.5 Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden auf Wunsch einen vollständigen Export nach Ziffer 9.4 bereit, solange die Daten noch nicht nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelöscht sind. Dort ist auch die Frist für die Löschung geregelt. Wir löschen die Daten des Kunden nach den Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, auch Daten ohne Personenbezug, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Unterlagen zu unserer Abrechnung mit dem Kunden bewahren wir nach den gesetzlichen Fristen auf.
9.6 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich, auch nach dem Ende des Vertrags.
10. Verfügbarkeit und Support
10.1 Wir stellen GolfFlow grundsätzlich rund um die Uhr bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent ist nicht vereinbart. Einschränkungen sind möglich bei Wartungen und bei Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, etwa Störungen des Internets außerhalb unseres Einflussbereichs oder höherer Gewalt.
10.2 Planbare Wartungen legen wir möglichst in Zeiten mit wenig Nutzung. Führen sie zu spürbaren Unterbrechungen, kündigen wir sie vorher an.
10.3 Support leisten wir per Mail und Telefon an Arbeitstagen, das sind Montag bis Freitag außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg. Feste Reaktionszeiten sind nicht vereinbart. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.
10.4 Die Rechte des Kunden bei Mängeln nach Ziffer 11 bleiben unberührt.
11. Mängel
11.1 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform, möglichst mit einer Beschreibung, mit der wir den Fehler nachvollziehen können.
11.2 Wir beseitigen gemeldete Mängel in angemessener Frist.
11.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Für Schadensersatz gilt Ziffer 12. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
12. Haftung
12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
12.4 Die Ziffern 12.2 und 12.3 gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13. Änderungen
13.1 Wir entwickeln GolfFlow weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, wenn das für den Kunden zumutbar ist, insbesondere weil sich Technik, Rechtslage oder Sicherheitsanforderungen ändern oder weil Dienstleister und Zahlungsdienste ihr Angebot ändern, und wenn die vereinbarten wesentlichen Funktionen erhalten bleiben oder gleichwertig ersetzt werden.
13.2 Eine vereinbarte wesentliche Funktion entfernen oder erheblich einschränken wir nur mit Zustimmung des Kunden, außer das Gesetz oder ein Dienstleister zwingt uns dazu. In diesem Fall informieren wir den Kunden so früh wie möglich in Textform. Er kann den Vertrag dann auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen, auch während der festen Laufzeit im Tarif Zwei Saisons.
13.3 Änderungen dieser Bedingungen für bestehende Verträge bieten wir dem Kunden in Textform an. Sie gelten nur, wenn der Kunde zustimmt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der P&A Development GmbH in Talheim. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Ziffer 1.4 bleibt unberührt.
14.4 Der Kunde kann den Vertrag nur mit unserer Zustimmung auf einen Dritten übertragen.
14.5 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand dieser Bedingungen: 31.10.2026